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EU-Energielabel für Lichtquellen
Mehr Transparenz bei der Energiekennzeichnung von Lichtquellen

Am 1. September 2021 wurde ein neues EU-Energielabel für Lichtquellen eingeführt. Das neue Energielabel enthält eine neue Skala mit den Effizienzklassen A-G. Die Plus-Klassen des alten Labels entfallen.

Was ändert sich für dich?

Im Zuge der Umstellung galten Übergangsfristen. Heute ist für kennzeichnungspflichtige Lichtquellen grundsätzlich das Energielabel mit der Skala A bis G maßgeblich. Der QR-Code auf dem neuen Energielabel führt zu einer europäischen Produktdatenbank (EPREL) auf der du weitere Informationen über das Modell einsehen kannst.

Vergleich der alten und neuen EU-Energieeffizienzklassen – Vereinfachung der Skala für eine bessere Orientierung.
Neuskalierung von A bis G

Die neuen gesetzlichen Anforderungen führen zu einer Verschärfung der Energieklassen-Grenzwerte und letztlich zu einer Neueinstufung der Geräte in die Energieeffizienzklassen A bis G. Viele Produkte wurden durch die neue Skala in eine andere Effizienzklasse eingeordnet. Die technische Energieeffizienz des Produkts hat sich dadurch nicht verändert.


Wichtig:
Die Energieeffizienz des Produkts verschlechtert sich nicht, sie wird nur in einer neuen Skala dargestellt. So wird zum Beispiel ein Produkt, das bisher in die Energieeffizienzklasse A++ eingestuft war, nun in die Klasse E eingestuft. Die Neuskalierung sorgt für eine bessere Vergleichbarkeit.

Anwendungsbereich
Darstellung der unterschiedlichen Anwendungsbereiche der EU-Verordnung – Beispiel für eine Lichtquelle und ein umgebendes Produkt.

Bislang bezog sich die Verordnung auf Lampen, LED-Module und Leuchten. Mit der neuen Verordnung sind die Anwendungsbereiche neu definiert worden. Die Regelungen beziehen sich nun ausschließlich auf Lichtquellen und separate Betriebsgeräte. Zu den Lichtquellen gehören Lampen, LED-Module und Leuchten, bei denen die Lichtquelle nicht ohne Beschädigung entfernt werden kann. Leuchten, bei denen dies der Fall ist, gelten dagegen alsumgebende Produkte. Diese müssen nicht mit einem Energielabel versehen werden.

Warum haben nicht alle Produkte ein Energielabel?

Strahler werden bei STEINEL als Lichtquellen definiert. Deshalb erhalten die meisten Strahler das neue Energielabel und Informationen, die über die EU-Norm hinausgehen.

Nach der neuen Verordnung werden Leuchten bei STEINEL als "umgebende Produkte" definiert und erhalten daher kein Energielabel. STEINEL stellt ergänzende Informationen bereit, um die Vergleichbarkeit unserer Produkte zu unterstützen.

 Beispiel eines Energieeffizienzlabels nach EU-Verordnung für ein Steinel-Produkt mit Einstufung in Klasse E und einem Verbrauch von 14 kWh/1000h.
EPREL-Datenbank

EPREL ist eine elektronische Datenbank für energieverbrauchsrelevante Produkte, in der alle in der Europäischen Union mit Energielabel vertriebenen Produkte einheitlich erfasst werden. Sie besteht aus einem nichtöffentlichen Teil für Lieferanten, EU und Marktaufsicht und einem öffentlichen Teil, welcher für jeden frei zugänglich ist. Du als Kunde kannst in dieser Datenbank Informationen wie Herstellerdaten, Etikett, Modellkennung sowie Energieeffizienzklasse einsehen und so verschiedene Modelle vergleichen und das für deine Anwendung geeignetste, effizienteste Produkt finden.

Wir gehen einen Schritt weiter

Mit der neuen Richtlinie strebt die Europäische Union an, den Energieverbrauch weiterhin zu senken und durch die Neuskalierung für eine bessere Übersicht zu sorgen. Wir von STEINEL begrüßen die Änderungen der Europäischen Union und gehen einen Schritt weiter: Mit dem Kunden im Fokus haben wir wichtige Informationen auf unserer Verpackung und auf der Produktdetailseite ergänzt, um für mehr Transparenz und für eine bessere Vergleichbarkeit zu sorgen.


Wir informieren Sie über:

  • die Lumenangabe für das Gesamtprodukt
  • die Lumenangabe  für das LED-System
  • den Standby Verbrauch des Sensors
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Nachhaltigkeit bei STEINEL
Wir bei STEINEL sehen es als unsere unternehmerische und gesellschaftliche Verantwortung, Nachhaltigkeit zu leben.